Eine Erstberatung kostet gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190 Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, also insgesamt 226 Euro.
Auch die Erstberatung von Pflegeeltern kostet 226 Euro. Nach Abschluss der Erstberatung arbeiten wir in Angelegenheiten, die Pflegekinder betreffen, mit einer Honorarvereinbarung.